Ortsbeauftragter (OB)

Der OB leitet seinen OV in eigener Verantwortung. Dabei vollzieht er das THW-Gesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des OV. Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen sowie der entsprechenden Richtlinien erfolgen unter dem primären Ziel der Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner ihm unterstellten Einheiten.

Der OB ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand seines OV verantwortlich. Im Einsatzfall ist er Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträgern auf örtlicher Ebene. Er ist der organisatorische Leiter des THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich und erteilt den Auftrag zur Einrichtung der LuK des OV. Bei überörtlichen/überregionalen Einsätzen erhält er Einsatzaufträge von dem Geschäftsführer.

Er repräsentiert den Ortsverband nach außen. Er ist Ansprechpartner für die örtliche Helfervereinigung e.V.

Stellvertretender Ortsbeauftragter (stvOB)

Der stv. OB ist Leiter des OV-Stabes bzw. der LuK OV und Abwesenheitsvertreter des OB. In seiner Abwesenheit nimmt er dessen Funktion und Aufgaben wahr. Er ist verantwortlich für den inneren Dienst im OV, sowie für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung des OV-Stabes.

Fachberater (FB)

Der FaBe vertritt die Interessen des THW auf verschiedenen Ebenen der Führungs- und Koordinierungs-Struktur von Anforderern/Bedarfsträgern. Er berät Einsatzleiter/innen, -leitungen und Stäbe über das Spektrum und Leistungsvermögen von THW-Einheiten, die Einsatztaktik, Führungsstruktur und insbesondere über die modulare Zusammenstellung von THW-Potenzial für den konkreten Einsatzbedarf.

Außerhalb von Einsätzen hält er Verbindung mit Führungspersonal und -stellen Dritter, unterstützt die Einsatzvorbereitung und tauscht Erfahrungen aus. Er handelt im Auftrag des zuständigen OB, bzw. (je nach Zuordnung) des Geschäftsführers (GF), des Landesbeauftragten (LB) oder des THW-Präsidenten und nimmt initiativ mit der entsprechenden Stelle Kontakt auf und bietet die Hilfe des THW an. In vorbereiteten, fest definierten Führungsstäben/-gremien sollte er ständiges Mitglied sein, auch bei der Ausbildung und Übungen mitwirken und im Einsatz automatisch hinzugezogen werden. Bei adhoc zusammengestellten Führungsstäben/-gremien kann der FaBe von dem Leiter/in angefordert werden.

Ausbildungsbeauftragter (AB)

Der AB koordiniert verantwortlich die Ausbildung im OV. Der AB unterstützt den OB in allen Ausbildungsangelegenheiten, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung auf der Standortebene sicherzustellen. Er stellt den Ausbildungsbedarf im OV fest und schlägt dem OB/stv. OB in Absprache mit den Beteiligten entsprechende Maßnahmen vor. Er koordiniert und überwacht, die Grund- und Standortausbildung entsprechend den Ausbildungs- und Fachvorgaben.

Schirrmeister (SM)

Der SM ist für die Vorhaltung, Verwaltung und Erhaltung der Geräte- und Fahrzeug-Ausstattung des OV mit verantwortlich.

Verwaltungsbeauftragter (VwBe)

Der VwBe erledigt alle im OV anfallenden Verwaltungsarbeiten und unterstützt OB, OV-Stab und Einheitsführer bei administrativen Aufgaben.

Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ)

Der BÖ ist der Pressesprecher des OV und für die interne und externe Öffentlichkeitsarbeit sowie für Maßnahmen zur Helfererhaltung, -werbung und -reaktivierung des OV zuständig. Zur Erfüllung der Aufgaben ist er in den Informationsfluss des OV eingebunden und bringt sich entsprechend ein.

Jugendbetreuer (JB)

Die Jugendbetreuer sind für die Nachwuchsförderung und Ausbildung der Junghelfer/innen des OV zuständig.

OV-Koch (K)

Der Koch ist für die Verpflegung und Betreuung der Helfer/innen im OV verantwortlich.

Helfersprecher (HeSpr)

Der Helfersprecher vertritt die Belange der Helferinnen und Helfer gegenüber dem Ortsbeauftragten und den Einheitsführern. Sie arbeiten vertrauensvoll zusammen.

Zugführer (ZF)

Der Zugführer ist für die Ausbildung sowie die Einsatzbereitschaft des Technischen Zugs verantwortlich.

Zugtruppführer (ZTrFü)

Der Zugtruppführer ist für die Ausbildung sowie die Einsatzbereitschaft des Technischen Zugs verantwortlich und vertritt den Zugführer in desser Abwesenheit.

Gruppenführer (GrFü) Bergung

Der Gruppenführer ist für die Ausbildung der Gruppe zuständig und führt diese im Einsatz.

Gruppenführer (GrFü) Fachgruppe Notversorgung und Notinstandsetzung

Der Gruppenführer ist für die Ausbildung der Gruppe zuständig und führt diese im Einsatz.